Regelung und Termine in Hessen
Nach der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV, § 3 Abs. 1 Satz 5) ist für diese Tage kein offizieller Antrag auf Beurlaubung nötig, jedoch muss die Schule (Klassenleitung) mindestens sieben Unterrichtstage im Voraus über die geplanten Feiertage und das Fernbleiben informiert werden. Anderenfalls gilt das Fehlen als unentschuldigt.
- Fest des Fastenbrechens (Idul Fitr / Şeker Bayramı / Ramazan Bayramı): 9. März 2027
- Opferfest (Idul Adha / Kurban Bayramı): 16. Mai 2027 (Hinweis: Dieser Tag fällt auf einen Sonntag.)