WICHTIG:  Als schulische Behörde überwachen wir die Schulpflicht!

Ist Ihr Kind bei uns angemeldet und ziehen Sie bis zur Einschulung weg, um oder melden Ihr Kind an einer  Privatschule an, müssen Sie uns das umgehend schriftlich (per E-Mail) mitteilen.

Termine mit dem Gesundheitsamt sind verpflichtend wahrzunehmen und werden nicht beliebig neu vergeben.

Schulanmeldung für 2025/2026

Info-Elternabend:  Mittwoch 06.03.2024 um 19.30 Uhr, in der Mensa

Die Schulanmeldung ist verpflichtend und muss an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule erfolgen. Wir vergeben feste Termine, die Ihnen ab Januar 2024 per Post zugehen. Sollten Sie an diesem Tag nicht kommen können, teilen Sie uns das bitte schnellstmöglich mit, damit wir einen anderen Termin vereinbaren können.

Bei der Anmeldung sind die betroffenen Kinder vorzustellen, außerdem ist die Vorlage der Geburtsurkunde/des Stammbuchs und des Impfausweises im Original notwendig und eine Kopie der Sorgerechtsbescheinigung (bei alleinerziehenden oder getrennt lebenden Elternteilen) zum Verbleib in der Schülerakte abzugeben, sowie die Formulare, die Ihnen per Post vorab zugehen, ausgefüllt mitzubringen.

Schulpflichtig werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2018 bis 01. Juli 2019 geboren sind.

Kinder (Kann-Kinder), die zwischen dem 2. Juli 2019 und dem 31. Dezember 2019 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Dies setzt auch entsprechend gute Kenntnisse in der deutschen Sprache voraus. Die Entscheidung über die vorzeitige Schulaufnahme trifft die Schulleitung.

Der Anmeldeprozess für Kann-Kinder ist nicht mehr möglich, wenn die schulärzliche Unteruchung im Herbst vor Einschulung und der Kennenlerntag im März vor Einschulung bereits stattgefunden haben.

Eltern von Kann-Kindern können die Formulare für die Schulanmeldung per Telefon oder E-Mail im Sekretariat anfordern (täglich 8.00 -12.00 Uhr).

Eltern von Pflicht-Kindern erhalten sämtliche Formulare vorab per Post.

Sofern Sie keine Post von uns erhalten haben, weil Sie erst kürzlich nach Bad Homburg gezogen sind, melden Sie sich bitte telefonisch unter 06172-288910 oder per E-Mail ten.sierksunuathcoh.sef@gnutlawrev bei uns, damit wir einen Anmeldetermin vereinbaren können. Zuzugsmeldungen erhalten wir leider nicht zeitnah.

Für Hort- oder Betreuungsplatz melden Sie Ihr Kind bitte schon im Vorschuljahr über das Little Bird-Portal an.

Sehr geehrte Eltern,

im Folgenden informieren wir Sie über verschiedene Termine, um Sie auf dem Weg zur Einschulung Ihres Kindes zu begleiten und Sie zum Thema „Übergang Kindergarten-Grundschule“ zu  informieren.

Am Tag der Schulanmeldung wird sich die Schulleitung und weitere Lehrkräfte  in einem kurzen Aufnahmegespräch mit Ihrem Kind unterhalten.

Worauf wir achten:
Hat das Kind ausreichende Deutschkenntnisse?
Falls nicht, informieren wir Sie über die verpflichtende Teilnahme am Deutsch-Vorlaufkurs.

Ist das Kind altersgemäß entwickelt ?
Bei Bedarf nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.

Gibt es körperliche oder andere Beeinträchtigungen ?

In diesem Fall besprechen wir mit Ihnen das Procedere ausführlich bei einem weiteren Treffen.

Einladungen zu folgenden Terminen erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt:

  • Einschulungsuntersuchung im Gesundheitsamt:  voraussichtlich September- Januar 2024/25
  • Kennenlerntag für alle zukünftigen Erstklässler:   April 2025
  • Informations-Elternabend zur Einschulung:  Mai/Juni 2025

Schulanmeldung für 2026/2027

Info-Elternabend:  Mittwoch 19.03.2025 um 19.30 Uhr, in der Mensa

Die Schulanmeldung ist verpflichtend und muss an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule erfolgen. Wir vergeben feste Termine, die Ihnen ab Januar 2025 per Post zugehen. Sollten Sie an diesem Tag nicht kommen können, teilen Sie uns das bitte schnellstmöglich mit, damit wir einen anderen Termin vereinbaren können.

Bei der Anmeldung sind die betroffenen Kinder vorzustellen, außerdem ist die Vorlage der Geburtsurkunde/des Stammbuchs und des Impfausweises im Original notwendig und eine Kopie der Sorgerechtsbescheinigung (bei alleinerziehenden oder getrennt lebenden Elternteilen) zum Verbleib in der Schülerakte abzugeben, sowie die Formulare, die Ihnen per Post vorab zugehen, ausgefüllt mitzubringen.

Schulpflichtig werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis 01. Juli 2020 geboren sind.

Kinder (Kann-Kinder), die zwischen dem 2. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Dies setzt auch entsprechend gute Kenntnisse in der deutschen Sprache voraus. Die Entscheidung über die vorzeitige Schulaufnahme trifft die Schulleitung.

Der Anmeldeprozess für Kann-Kinder ist nicht mehr möglich, wenn die schulärzliche Unteruchung im Herbst vor Einschulung und der Kennenlerntag im März vor Einschulung bereits stattgefunden haben.

Eltern von Kann-Kindern können die Formulare für die Schulanmeldung per Telefon oder E-Mail im Sekretariat anfordern (täglich 8.00 -12.00 Uhr).

Eltern von Pflicht-Kindern erhalten sämtliche Formulare vorab per Post.

Sofern Sie keine Post von uns erhalten haben, weil Sie erst kürzlich nach Bad Homburg gezogen sind, melden Sie sich bitte telefonisch unter 06172-288910 oder per E-Mail ten.sierksunuathcoh.sef@gnutlawrev bei uns, damit wir einen Anmeldetermin vereinbaren können. Zuzugsmeldungen erhalten wir leider nicht zeitnah.

Für Hort- oder Betreuungsplatz melden Sie Ihr Kind bitte schon im Vorschuljahr über das Little Bird-Portal an.

Sehr geehrte Eltern,

im Folgenden informieren wir Sie über verschiedene Termine, um Sie auf dem Weg zur Einschulung Ihres Kindes zu begleiten und Sie zum Thema „Übergang Kindergarten-Grundschule“ zu  informieren.

Am Tag der Schulanmeldung wird sich die Schulleitung und weitere Lehrkräfte  in einem kurzen Aufnahmegespräch mit Ihrem Kind unterhalten.

Worauf wir achten:
Hat das Kind ausreichende Deutschkenntnisse?
Falls nicht, informieren wir Sie über die verpflichtende Teilnahme am Deutsch-Vorlaufkurs.

Ist das Kind altersgemäß entwickelt ?
Bei Bedarf nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.

Gibt es körperliche oder andere Beeinträchtigungen ?

In diesem Fall besprechen wir mit Ihnen das Procedere ausführlich bei einem weiteren Treffen.

Einladungen zu folgenden Terminen erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt:

  • Einschulungsuntersuchung im Gesundheitsamt:  voraussichtlich September- Januar 2025/26
  • Kennenlerntag für alle zukünftigen Erstklässler:   April 2026
  • Informations-Elternabend zur Einschulung:  Mai/Juni 2026
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